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Richtig kündigen – auf diese 5 Dinge solltest du achten

von JobRocker, am 05. Februar 2019

Eine Frage, die sich viele Menschen im Laufe ihres Berufslebens stellen (müssen), ist: Wie kündige ich richtig? Wenn du dein Arbeitsverhältnis beenden möchtest, gibt es einige Dinge, die du unbedingt beachten solltest.

1. Kündigungsfrist und Kündigungstermin

Die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt ist bei einer Kündigung essenziell. Die meisten Angestellten können jeweils zum Monatsletzten unter Einhaltung einer einmonatigen Frist kündigen. Abweichungen sind je nach Kollektivvertrag möglich. Du solltest zudem unbedingt in deinem Dienstvertrag nachsehen, ob zwischen deinem Arbeitgeber und dir andere Fristen vereinbart wurden. Als Kündigungstermin wird der letzte Tag, an dem du ein aufrechtes Arbeitsverhältnis hast, bezeichnet – und nicht der Tag der Kündigung selbst. Wenn du deinen Job beispielsweise mit 30. April kündigen möchtest und du eine Kündigungsfrist von einem Monat hast, muss deine Kündigung spätestens bis Ende März bei deinen Vorgesetzten eingegangen sein.

2. Kündigungsschreiben

Ein persönliches Gespräch ist einem einfachen Schreiben in den meisten Fällen vorzuziehen. Das Gesetz sieht zwar keine verpflichtende schriftliche Kündigung vor, es empfiehlt sich aber aus Beweisgründen trotzdem, nach dem Gespräch auch ein Kündigungsschreiben einzureichen. Die Arbeiterkammer stellt auf ihrer Seite ein Musterkündigungsschreiben zum Download bereit. Bitte lies unbedingt in deinem Arbeitsvertrag nach, ob es bezüglich Kündigungsschreiben abweichende Vereinbarungen zwischen deinem Arbeitgeber und dir gibt und halte diese ein.

3. Resturlaub

Um richtig kündigen zu können, solltest du dir auch um die verbleibende Zeit in deinem aktuellen Job Gedanken machen. Dazu musst du wissen, wie viele Tage dir überhaupt noch für den Abschluss laufender Projekte und Übergaben bleiben – du solltest dir also schon vor deiner Kündigung deine Resturlaubstage ausrechnen. Der Resturlaubs-Rechner der AK ist dafür ein hilfreiches Tool.

Grundsätzlich ist es vorgesehen, dass Resturlaub aus vergangenen Jahren gänzlich und Urlaub aus dem aktuellen Jahr anteilig ausbezahlt wird. Es kann jedoch auch vereinbart werden, dass im Laufe der Kündigungsfrist noch Urlaubstage genommen werden. Diese Vereinbarung muss einvernehmlich zwischen ArbeitnehmerIn und Arbeitgeber getroffen werden.

4. Dienstzeugnis

Es ist dein Recht als ArbeitnehmerIn, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Dienstzeugnis ausgehändigt zu bekommen. Solltest du keines erhalten, kannst du es einfordern. Es muss Angaben zu deiner Person, deine genaue Jobbezeichnung, die Dauer deiner Tätigkeit sowie eine Beschreibung deiner Aufgaben enthalten, jedoch ist gesetzlich nicht festgeschrieben, dass es auch Informationen über die Qualität deiner Arbeit verrät. Wenn du dein Dienstzeugnis bekommst, solltest du diese Punkte checken:

  • Das Zeugnis muss von deinem Arbeitgeber unterschrieben sein.
  • Es darf nichts enthalten, das dir die Suche nach einer neuen Stelle erschwert.
  • Wenn du eine Position als InteressensvertreterIn bekleidet hast, darf das nicht erwähnt werden.
  • Formulierungen wie „hat sich stets bemüht“ oder „hat im Rahmen seiner/ihrer Fähigkeiten“ sollten mit Vorsicht genossen werden, da sie versteckte Kritik an deiner Arbeitsweise sind.

5. To-dos während der letzten Arbeitstage

Du kannst einiges dazu beitragen, dass dein Abgang so reibungslos wie möglich über die Bühne geht. Mach eine Liste mit deinen laufenden Projekten und Aufgaben und besprich mit deinen Vorgesetzten, welche Tasks du noch abschließen kannst. Wenn du eineN NachfolgerIn einschulen sollst, ist es ratsam, für alle Aufgaben (wenn noch nicht vorhanden) kurze Memos vorzubereiten. Vergiss nicht, auf deinem Computer und deinem Schreibtisch Ordnung zu hinterlassen und verabschiede dich an deinem letzten Tag von allen KollegInnen.

JobRocker